Time is now!

 

Oder: Wie man selbst eine Partei gründet und an einer Wahl teilnimmt. In Österreich ist es sehr einfach eine Partei zu gründen und an einer Wahl teilzunehmen. Gott sei Dank! Denn das ist eine glückliche Fügung, die Herr und Frau Österreicher erst langsam anfangen zu verstehen. Was tun wenn die Volksvertreter zum arbeiten aufhören, aufhören ihr Volk zu vertreten, und das Volk keine Volksvertreter mehr hat ? So geschehen in Österreich. Die Volksvertreter vertreten nur noch ihre eigenen Belange, um ihre Geldbörsen zu füllen.

 

Man gründet einfach selbst eine Partei und vertritt sich selbst und seine Freunde. Demokratie lebt ja zum Großteil von der Vielfalt. Warum sollten wir uns diese überladenen Parteien noch länger zumuten, die das gesamte Budget der Parteienförderung einstreifen und doch nichts arbeiten ? Warum immer wieder den selben Fehler machen und eine der Parlamentsparteien wählen ? Gerade die letzte Legislaturperiode hat gezeigt, in welchem Sumpf der Untätigkeit und Stagnation die etablierten Parteien stecken. In Österreich gibt es bereits rund 800 Parteien. Davon sind ca. 710 Parteileichen.

 

Denn in Wahrheit sind alle Parteien in einem ununterbrochenen Wahlkampf. Es dreht sich alles nur noch um Machtgewinn, regieren und arbeiten will keiner mehr. Vergleichbar mit der Gesellschaftlichen Gesamtsituation. Alle wollen Popstars werden, keiner will mehr arbeiten. Die Showgesellschaft hat das Ruder übernommen. Daraus ergeben sich viele Nachteile, aber auch einige Vorteile. Das Showgeschäft ist allgegenwärtig und karikiert sich selbst auf einer antidialektischen Metaebene. Mit solchen Segeln ist auf offener See, die Sehnsucht nach Land um jenen Faktor höher, als dass die Vorsehung einen Sturm zum falschen Zeitpunkt als vermeintliches Alternativszenario vereitelt. So bitte nicht – meine lieben Freunde! So bitte nicht!

 

Wir können auch anders! Wenn erstmal das Bewusstsein in der Gesellschaft gereift ist, selbst aufzustehen um die eigenen Interessen zu vertreten, selbst eine Lobby zu bilden, anstatt alles zu delegieren, dann ist die Wende da.

 

Nach Jahrzehntelanger Pause ist das Kofferwort Stagflation wieder ausgesprochen, wie damals in den 70er Jahren! Die heutige Weltwirtschaftslage ist den 70ern Jahren sehr ähnlich, mit den Unterschied, dass in den 70ern die Leute sich am Farb-TV erfreuten und keine Handys und Internet hatten. Damals wäre es verdammt schwer gewesen, die Republik Österreich neu zu erfinden. Heute ist es möglich!

 

 

Antreten zur Wahl:

 

Unterstützungserklärungen von drei Parlamentariern berechtigen eine Partei zur Kandidatur in allen neun Bundesländern. § 42 Abs 2 der Nationalratswahlordnung ermöglicht außerdem die Kandidatur in einzelnen Bundesländern bei Vorlage einer festgesetzten Zahl von Unterstützungserklärungen. So müssen z.B. für Vorarlberg oder Burgenland jeweils 100, für Wien oder Niederösterreich jeweils 500 Unterstützungs-Unterschriften vorgelegt werden (Für alle neun Bundesländer zusammen ergibt sich die Summe von 2600 Unterstützungserklärungen). Diese müssen bis zum 37. Tag vor dem Wahltermin vorliegen.

 

In Österreich, wie in den meisten anderen Ländern, müssen Parteien registriert werden, wenn sie sich einer Wahl stellen wollen. Des Weiteren können nur natürliche Personen Parteimitglieder sein.

Um sich dieser Registrierung zu unterziehen, bedarf es einiger Klauseln, die berücksichtigt werden müssen. Die Partei muss an der politischen Willensbildung interessiert sein und muss Satzungen beschließen, in denen die interne Hierarchie und die politischen Ziele hervorgehen. Außerdem sind diese Satzungen an das Bundesministerium für Inneres zu schicken und es ist eine Gebühr von etwa 60 € zu bezahlen, damit die Partei Rechtspersönlichkeit erlangt. Die Statuten der Partei werden erst überprüft, wenn Mitglieder oder die Partei selbst Gesetzesübertretungen tätigt und juristisch auffällt. Diese Satzungen bzw. Parteistatuten müssen regelmäßig in einer periodischen Zeitschrift kundgemacht werden. Auch sind die Einnahmen und Ausgaben der Partei zwei beeideten Wirtschaftsprüfern vorzulegen.

Eine Abmeldung einer Partei ist nicht notwendig. Daher gibt es in Österreich auch über 710 sogenannter „Parteileichen“

Wie gründet man eine Partei?

Die Verfassungsväter sind, ohne dass das konkret festgelegt worden ist, davon ausgegangen, dass eine parlamentarische Demokratie nur funktionieren kann, wenn sich politische Parteien bilden. Sie haben aber keine eigene gesetzliche Regelung für die Gründung von Parteien für notwendig erachtet. Erst 1975 wurde im Parlament ein Antrag über ein Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Parteien (Parteiengesetz) eingebracht und in der Folge im Parlament beschlossen.

Das Parteiengesetz enthält im §1 Abs. 4 folgende Bestimmung, die sich auf die Gründung einer Partei bezieht:

 

§ 1 (Verfassungsbestimmung)

(...) 4) Die politischen Parteien haben Satzungen zu beschließen, die in einer periodischen Druckschrift zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen sind. Aus der Satzung hat insbesondere ersichtlich zu sein, welches ihre Organe sind und welche hievon zur Vertretung nach außen befugt sind, sowie welche Rechte und Pflichten die Mitglieder besitzen. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit.

Diese Regelung bedeutet, dass es in Österreich sehr einfach ist, eine Partei zu gründen. Auch daher waren mit Stichtag 31. Dezember 1999 schon insgesamt 729 Satzungen politischer Parteien im Bundesministerium für Inneres hinterlegt.

Verboten ist es allerdings, eine Verbindung zu gründen, „... deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben oder die öffentliche Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs zu stören“.

Kontaktstelle ist das Bundesministerium für Inneres (http://www.bmi.gv.at), die Abteilung für Vereinswesen:

 

Minoritenplatz 9

Postfach 100

1014 Wien

Tel: 01/531 26-0

 

Links:

http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_politischen_Parteien_in_%C3%96sterreich

http://www.parlinkom.gv.at/SK/BS/FAQ/show.psp?P_INF2=270